Wie läuft die Stipendienvergabe ab?

Die Stipendienvergabe erfolgt in enger Abstimmung und in Zusammenarbeit mit unseren Lokalkomitees sowie unseren lokalen Partneruniversitäten bzw. –hochschulen.

Der Stiftungsrat wählt unsere Partneruniversitäten und -hochschulen aus. Dabei berücksichtigt er nicht nur deren hohe Qualität in der Lehre, sondern ebenso erwarten wir die Vermittlung von Werten einer demokratischen und sozial eingestellten Marktwirtschaft. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Ausbildungsstätten politisch unabhängig und einer liberalen Gesellschaftsordnung verpflichtet sind.

Die Vergabe von Stipendien erfolgt in folgenden Schritten:

In einem ersten Schritt werden die Kandidatinnen und Kandidaten für ein Stipendium von den jeweiligen Universitäten und Hochschulen gemäss von der Stiftung vorgegebenen Kriterien dem Lokalkomitee vorgeschlagen. Zu diesen Kriterien gehören u.a. die Prüfung des akademischen Leistungsausweises der Kandidaten und die Abklärung des wirtschaftlichen Hintergrunds.

Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt anschliessend nach einem persönlichen Gespräch durch Mitglieder des Lokalkomitees.

Abschliessend werden alle Dossiers dem Schweizer Stiftungsrat zur Überprüfung und definitiven Vergabe der Stipendien zugestellt.

Die Stiftung übernimmt grundsätzlich nur die jeweiligen Studiengebühren in den Zielländern. Weitere Kosten werden von uns nur in gut begründeten Sonderfällen übernommen.

Mit der Aufnahme der Studierenden in das Stipendienprogramm verpflichtet sich die Stiftung, diese bis zum Abschluss ihres Studiums an der betreffenden Bildungsstätte zu unterstützen, sofern sie die erwarteten Resultate erbringen.